Hauptmenü:
Ehrenordnung
§ 1
Der Hessische Rasenkraftsport- und Tauzieh Verband verleiht für besondereVerdienste um den Sport im HRTV, Ehrennadel, Plaketten und Ehrenurkunden.
§ 2
Der HRTV ehrt seine Verbandsmitglieder. Ferner können Personen geehrt werdenwelche nicht Mitglied bei einem Verein des HRTV sind, sich jedoch um denHessischen Rasenkraftsport- und Tauzieh Verbandbesondere Verdienste erworbenhaben.
§ 3
Folgende Ehrungen können vorgenommen werden:3.1. Verbandsnadel in Bronze mit Urkundea) Bei einer 5 jährigen Tätigkeit im Verband ( Präsidium, Bezirk, Kreis), einer10 jährigen Funktion in einem Mitgliedsverein.b) Für die Erringung von 4 Deutschen Meistertitel oder 8 HessischenMeistertitel, 3 maligen Einsatz in der Länderauswahlmannschaft.3.2 Verbandsnadel in Silber mit Urkundea) Bei einer 10 jährigen Tätigkeit im Verband ( Präsidium, Bezirk, Kreis)Oder 15 jährigen Funktion in einem Mitgliedverein.b) Für die Erringung von 6 Deutschen Meistertitel, oder 12 Hessiche -Meistertitel, oder 8 maligen Einsatz in der Länderauswahlmannschaft.3.3 Verbandsnadel in Gold mit Urkundea) Bei einer 15 Jährigen Tätigkeit im Verband, (Präsidium, Bezirk, Kreis) oder20 jährigen Funktion in einem Mitgliedverein.b) Für die Erringung von 8 Deutschen Meistertitel, oder 20 Hessischen-Meistertitel, oder 12 maligen Einsatz in der Länderauswahlmannschaft.3.4 Ehrenplakette mit Ehrenurkunde.a) Bei einer 20 jährigen Funktion im Verband ( Präsidium, Bezirk, Kreis ),oder einer 25 Jährigen Funktion in einem Mitgliedsverein.b) Für die Erringung von 12 Dt.-Meistertitel, oder 20 Hessischen-Meistertitel,oder 15 maligen Einsatz in der Länderauswahlmannschaft.3.5 Zum Ehrenmitglied mit Ehrenurkunde können HRTV Mitglieder ernannt werden,die sich in verantwortlicher Funktion in m HRTV durch langjährige Tätigkeitbesonders verdient gemacht haben.3.6 Zum Ehrenpräsident mit Ehrenurkunde kann ernannt werden, der sich alslangjähriger Präsident des HRTV in besonderem Maße verdient gemacht hat.
§ 4
Ehrungen können auf Antrag des Präsidiums, der Bezirke der Kreise und derMitgliedsvereine erfolgen.
§ 5
Die Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenpräsident kann nur auf einemordentlichen Verbandstag erfolgen.
§ 6
Die Verleihung einer höheren Stufe Verbandsehrennadel setzt im allgemeinen denBesitz der vorangehenden Stufe voraus.
§ 7
Das Präsidium des HRTV kann in besonderen Fällen von der vorstehendenRegelung abweichen.
§ 8
Die Überreichung des HRTV – Verbandsehrennadel oder der Ehrenplakette soll nurbei besonderen Anlässen (Verbandstag, Jugendtreffen und Generalversammlungender Vereine ) erfolgen.