§ 1

Der Hessische Rasenkraftsport- und Tauzieh Verband verleiht für besondere
Verdienste um den Sport im HRTV, Ehrennadel, Plaketten und Ehrenurkunden.


§ 2

Der HRTV ehrt seine Verbandsmitglieder. Ferner können Personen geehrt werden
welche nicht Mitglied bei einem Verein des HRTV sind, sich jedoch um den
Hessischen Rasenkraftsport- und Tauzieh Verbandbesondere Verdienste erworben
haben.


§ 3

Folgende Ehrungen können vorgenommen werden:
3.1. Verbandsnadel in Bronze mit Urkunde
a) Bei einer 5 jährigen Tätigkeit im Verband ( Präsidium, Bezirk, Kreis), einer
10 jährigen Funktion in einem Mitgliedsverein.
b) Für die Erringung von 4 Deutschen Meistertitel oder 8 Hessischen
Meistertitel, 3 maligen Einsatz in der Länderauswahlmannschaft.
3.2 Verbandsnadel in Silber mit Urkunde
a) Bei einer 10 jährigen Tätigkeit im Verband ( Präsidium, Bezirk, Kreis)
Oder 15 jährigen Funktion in einem Mitgliedverein.
b) Für die Erringung von 6 Deutschen Meistertitel, oder 12 Hessiche -
Meistertitel, oder 8 maligen Einsatz in der Länderauswahlmannschaft.
3.3 Verbandsnadel in Gold mit Urkunde
a) Bei einer 15 Jährigen Tätigkeit im Verband, (Präsidium, Bezirk, Kreis) oder
20 jährigen Funktion in einem Mitgliedverein.
b) Für die Erringung von 8 Deutschen Meistertitel, oder 20 Hessischen-
Meistertitel, oder 12 maligen Einsatz in der Länderauswahlmannschaft.
3.4 Ehrenplakette mit Ehrenurkunde.
a) Bei einer 20 jährigen Funktion im Verband ( Präsidium, Bezirk, Kreis ),
oder einer 25 Jährigen Funktion in einem Mitgliedsverein.
b) Für die Erringung von 12 Dt.-Meistertitel, oder 20 Hessischen-Meistertitel,
oder 15 maligen Einsatz in der Länderauswahlmannschaft.
3.5 Zum Ehrenmitglied mit Ehrenurkunde können HRTV Mitglieder ernannt werden,
die sich in verantwortlicher Funktion in m HRTV durch langjährige Tätigkeit
besonders verdient gemacht haben.
3.6 Zum Ehrenpräsident mit Ehrenurkunde kann ernannt werden, der sich als
langjähriger Präsident des HRTV in besonderem Maße verdient gemacht hat.


§ 4

Ehrungen können auf Antrag des Präsidiums, der Bezirke der Kreise und der
Mitgliedsvereine erfolgen.


§ 5

Die Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenpräsident kann nur auf einem
ordentlichen Verbandstag erfolgen.


§ 6

Die Verleihung einer höheren Stufe Verbandsehrennadel setzt im allgemeinen den
Besitz der vorangehenden Stufe voraus.


§ 7

Das Präsidium des HRTV kann in besonderen Fällen von der vorstehenden
Regelung abweichen.


§ 8

Die Überreichung des HRTV – Verbandsehrennadel oder der Ehrenplakette soll nur
bei besonderen Anlässen (Verbandstag, Jugendtreffen und Generalversammlungen
der Vereine ) erfolgen.

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